Wir importieren Fertigarzneimittel, die in Deutschland nicht registriert, aber in den Ursprungsländern ordnungsgemäß zugelassen sind.Â
Die volle arzneimittelrechtliche Verantwortung für die Einfuhr von Fertigarzneimitteln aus EG und nicht EG-Staaten liegt bei der einführenden Apotheke, die das Arzneimittel in den Verkehr bringt.
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Eine Rücknahme von Einzelimporten ist laut § 73/3 AMG nicht möglich